ErwGr. 88

DSA · über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen sollten auch in Bezug auf die Maßnahmen, die sie ergreifen, um ihre algorithmischen Systeme, nicht zuletzt ihre Empfehlungssysteme, zu testen und erforderlichenfalls anzupassen, sorgfältig vorgehen. Möglicherweise müssen sie die negativen Auswirkungen personalisierter Empfehlungen mindern und die in ihren Empfehlungen verwendeten Kriterien korrigieren. Die von den Anbietern sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen verwendeten Werbesysteme können auch ein Katalysator für systemische Risiken sein. Diese Anbieter sollten Korrekturmaßnahmen, wie z. B. die Beendigung von Werbeeinnahmen für bestimmte Informationen, oder andere Maßnahmen wie eine Verbesserung der Sichtbarkeit verlässlicher Informationsquellen oder eine strukturellere Anpassung ihrer Werbesysteme in Erwägung ziehen. Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen müssen möglicherweise ihre internen Verfahren oder die interne Überwachung ihrer Tätigkeiten verstärken, insbesondere um systemische Risiken zu ermitteln, und häufigere oder gezieltere Risikobewertungen im Zusammenhang mit neuen Funktionen durchführen. Insbesondere bei über verschiedene Online-Plattformen oder Online-Suchmaschinen geteilten Risiken sollten sie mit anderen Anbietern zusammenarbeiten, etwa durch Einführung von Verhaltenskodizes oder anderen Selbstregulierungsmaßnahmen oder die Beteiligung an bestehenden einschlägigen Kodizes oder Maßnahmen. Sie sollten auch Sensibilisierungsmaßnahmen in Erwägung ziehen, insbesondere bei Risiken im Zusammenhang mit Desinformationskampagnen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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