Art. 52 – Unabhängigkeit
DSGVO · zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- C-416/23 – Österreichische Datenschutzbehörde gegen F RECLI:EU:C:2025:3
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 57 Abs. 1 Buchst. f und Abs. 4 – Aufgaben der Aufsichtsbehörde – Begriffe ‚Anfrage‘ und ‚exzessive Anfragen‘ – Verlangen einer angemessenen Gebühr oder Weigerung, aufgrund von Anfragen tätig zu werden, wenn diese offenkundig unbegründet oder exzessiv sind – Kriterien für die von der Aufsichtsbehörde zu treffende Wahl – Art. 77 Abs. 1 – Begriff ‚Beschwerde‘
- C-26/22 – UF und AB gegen Land HessenECLI:EU:C:2023:958
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 5 Abs. 1 Buchst. a – Grundsatz der ‚Rechtmäßigkeit‘ – Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f – Erforderlichkeit der Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten – Art. 17 Abs. 1 Buchst. d – Recht auf Löschung im Fall der unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten – Art. 40 – Verhaltensregeln – Art. 78 Abs. 1 – Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde – Beschluss der Aufsichtsbehörde über eine Beschwerde – Umfang der gerichtlichen Überprüfung dieses Beschlusses – Wirtschaftsauskunfteien – Speicherung von Daten aus einem öffentlichen Register im Zusammenhang mit der Restschuldbefreiung zugunsten einer Person – Speicherdauer
- C-132/21 – BE gegen Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság HatóságECLI:EU:C:2023:2
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 77 bis 79 – Rechtsbehelfe – Parallele Ausübung – Zusammenspiel – Verfahrensautonomie – Effektivität der in dieser Verordnung aufgestellten Schutzregeln – Gleichmäßige und einheitliche Anwendung dieser Regeln in der gesamten Europäischen Union – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
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