Art. 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

DSGVO · zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

(1)Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
(2)Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Artikel 78.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • BFH, Beschl. v. 04.11.2025 – IX B 72/25ECLI:DE:BFH:2025:B.041125.IXB72.25.0

    NV: Die Rechtswegzuweisung nach § 32i Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) für Klagen zwischen einer betroffenen Person und der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Finanzgerichtsbarkeit setzt voraus, dass Ausgangspunkt des Streits eine Auseinandersetzung zwischen der betroffenen Person und einer Finanzbehörde (§ 6 Abs. 2 AO) in steuerlichen Angelegenheiten ist.

  • C-655/23 – IP gegen Quirin Privatbank AGECLI:EU:C:2025:655

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Rechte der betroffenen Person – Art. 17 – Recht auf Löschung von Daten – Art. 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Art. 79 – Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf – Unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten – Rechtsbehelf mit dem Ziel, dem Verantwortlichen aufzuerlegen, künftig jede weitere unrechtmäßige Verarbeitung zu unterlassen – Grundlage – Voraussetzungen – Art. 82 Abs. 1 – Schadensersatzanspruch – Begriff ‚immaterieller Schaden‘ – Bemessung des Schadensersatzes – Mögliche Berücksichtigung des Grades des Verschuldens des Verantwortlichen – Mögliche Auswirkungen einer erwirkten ‚Unterlassungsanordnung‘

  • T-183/23 – Lisa Ballmann gegen Europäischer DatenschutzausschussECLI:EU:T:2025:735

    Schutz personenbezogener Daten – Beschwerde von Nutzern eines sozialen Netzwerks in der Union gegen den Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten – Art. 65 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/679 – Verbindlicher Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses – Antrag des Beschwerdeführers auf Zugang zur vorbereitenden Akte für den verbindlichen Beschluss – Verweigerung des Zugangs – Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlung – Zulässigkeit – Art. 41 Abs. 2 Buchst. b der Charta der Grundrechte

  • C-313/23 – Inspektorat kam Visshia sadeben savetECLI:EU:C:2025:303

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsstaatlichkeit – Richterliche Unabhängigkeit – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen – Justizorgan, das dafür zuständig ist, die Einleitung von Disziplinarverfahren gegen Richter, Staatsanwälte und Strafrechtspfleger zwecks Verhängung von Disziplinarmaßnahmen vorzuschlagen – Fortführung der Amtsgeschäfte durch die Mitglieder des Justizorgans nach Ablauf ihrer Amtszeit – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Datensicherheit – Zugang eines Justizorgans zu den Daten betreffend die Bankkonten der Richter, Staatsanwälte und Strafrechtspfleger und ihrer Familienangehörigen – Gerichtliche Genehmigung der Aufhebung des Bankgeheimnisses – Gericht, das die Aufhebung des Bankgeheimnisses genehmigt – Art. 4 Nr. 7 – Begriff ‚Verantwortlicher‘ – Art. 51 – Begriff ‚Aufsichtsbehörde‘

  • C-416/23 – Österreichische Datenschutzbehörde gegen F RECLI:EU:C:2025:3

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 57 Abs. 1 Buchst. f und Abs. 4 – Aufgaben der Aufsichtsbehörde – Begriffe ‚Anfrage‘ und ‚exzessive Anfragen‘ – Verlangen einer angemessenen Gebühr oder Weigerung, aufgrund von Anfragen tätig zu werden, wenn diese offenkundig unbegründet oder exzessiv sind – Kriterien für die von der Aufsichtsbehörde zu treffende Wahl – Art. 77 Abs. 1 – Begriff ‚Beschwerde‘

  • C-169/23 – Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság gegen UCECLI:EU:C:2024:988

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr – Verordnung (EU) 2016/679 – Bei der Ausstellung eines Covid‑19-Zertifikats verarbeitete Daten – Daten, die nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden – Informationspflicht – Ausnahme von der Informationspflicht – Art. 14 Abs. 5 Buchst. c – Vom Verantwortlichen im Rahmen seines eigenen Verfahrens erzeugte Daten – Beschwerderecht – Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde – Art. 77 Abs. 1 – Geeignete Maßnahmen zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Person gemäß dem Recht des Mitgliedstaats, dem der Verantwortliche unterliegt – Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung von Daten – Art. 32

  • C-21/23 – ND gegen DRECLI:EU:C:2024:846

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Kapitel VIII – Rechtsbehelfe – Vertrieb von Arzneimitteln durch einen Apotheker über eine Onlineplattform – Unter dem Gesichtspunkt des Verbots unlauterer Geschäftspraktiken bei den Zivilgerichten erhobene Klage eines Mitbewerbers des Apothekers wegen dessen Verstoßes gegen die in dieser Verordnung vorgesehenen Pflichten – Klagebefugnis – Art. 4 Nr. 15 und Art. 9 Abs. 1 und 2 – Richtlinie 95/46/EG – Art. 8 Abs. 1 und 2 – Begriff ‚Gesundheitsdaten‘ – Voraussetzungen für die Verarbeitung dieser Daten

  • C-768/21 – TR gegen Land HessenECLI:EU:C:2024:785

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 57 Abs. 1 Buchst. a und f – Aufgaben der Aufsichtsbehörde – Art. 58 Abs. 2 – Abhilfemaßnahmen – Geldbuße – Ermessen der Aufsichtsbehörde – Grenzen

  • BSG, Urt. v. 24.09.2024 – B 7 AS 15/23 RECLI:DE:BSG:2024:240924UB7AS1523R0

    1. Das Erteilen einer Auskunft im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (juris: EUV 2016/679) ist eine Verarbeitung von Daten. 2. Auch die verspätete Auskunft stellt einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung dar, die einen Schadenersatzanspruch begründen kann. 3. Die Feststellung eines Verstoßes gegen die Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung kann Gegenstand einer Feststellungsklage nach nationalem Recht sein.

  • C-757/22 – Meta Platforms Ireland Limited gegen Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. VECLI:EU:C:2024:598

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 12 Abs. 1 Satz 1 – Transparente Information – Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e – Informationspflicht des Verantwortlichen – Art. 80 Abs. 2 – Vertretung von betroffenen Personen durch einen Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen – Verbandsklage ohne Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einer betroffenen Person – Auf eine Verletzung der Informationspflicht durch den Verantwortlichen gestützte Klage – Begriff ‚Verletzung der Rechte einer betroffenen Person infolge einer Verarbeitung‘

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