Art. 78 – Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
DSGVO · zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 23.02.2026 – I ZB 36/25ECLI:DE:BGH:2026:230226BIZB36.25.0
- C-97/23 – WhatsApp Ireland Ltd gegen Europäischer DatenschutzausschussECLI:EU:C:2026:81
Rechtsmittel – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 63 – Kohärenzverfahren – Art. 65 – Beilegung der Streitigkeiten durch den Europäischen Datenschutzausschuss – Verbindlicher Beschluss – Nichtigkeitsklage – Art. 263 Abs. 1 AEUV – Anfechtbare Handlung – Art. 263 Abs. 4 AEUV – Voraussetzung, wonach der Kläger von der Maßnahme, die Gegenstand seiner Klage ist, unmittelbar betroffen sein muss
- BFH, Beschl. v. 04.11.2025 – IX B 72/25ECLI:DE:BFH:2025:B.041125.IXB72.25.0
NV: Die Rechtswegzuweisung nach § 32i Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) für Klagen zwischen einer betroffenen Person und der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Finanzgerichtsbarkeit setzt voraus, dass Ausgangspunkt des Streits eine Auseinandersetzung zwischen der betroffenen Person und einer Finanzbehörde (§ 6 Abs. 2 AO) in steuerlichen Angelegenheiten ist.
- C-655/23 – IP gegen Quirin Privatbank AGECLI:EU:C:2025:655
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Rechte der betroffenen Person – Art. 17 – Recht auf Löschung von Daten – Art. 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Art. 79 – Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf – Unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten – Rechtsbehelf mit dem Ziel, dem Verantwortlichen aufzuerlegen, künftig jede weitere unrechtmäßige Verarbeitung zu unterlassen – Grundlage – Voraussetzungen – Art. 82 Abs. 1 – Schadensersatzanspruch – Begriff ‚immaterieller Schaden‘ – Bemessung des Schadensersatzes – Mögliche Berücksichtigung des Grades des Verschuldens des Verantwortlichen – Mögliche Auswirkungen einer erwirkten ‚Unterlassungsanordnung‘
- T-183/23 – Lisa Ballmann gegen Europäischer DatenschutzausschussECLI:EU:T:2025:735
Schutz personenbezogener Daten – Beschwerde von Nutzern eines sozialen Netzwerks in der Union gegen den Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten – Art. 65 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/679 – Verbindlicher Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses – Antrag des Beschwerdeführers auf Zugang zur vorbereitenden Akte für den verbindlichen Beschluss – Verweigerung des Zugangs – Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlung – Zulässigkeit – Art. 41 Abs. 2 Buchst. b der Charta der Grundrechte
- C-416/23 – Österreichische Datenschutzbehörde gegen F RECLI:EU:C:2025:3
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 57 Abs. 1 Buchst. f und Abs. 4 – Aufgaben der Aufsichtsbehörde – Begriffe ‚Anfrage‘ und ‚exzessive Anfragen‘ – Verlangen einer angemessenen Gebühr oder Weigerung, aufgrund von Anfragen tätig zu werden, wenn diese offenkundig unbegründet oder exzessiv sind – Kriterien für die von der Aufsichtsbehörde zu treffende Wahl – Art. 77 Abs. 1 – Begriff ‚Beschwerde‘
- C-169/23 – Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság gegen UCECLI:EU:C:2024:988
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr – Verordnung (EU) 2016/679 – Bei der Ausstellung eines Covid‑19-Zertifikats verarbeitete Daten – Daten, die nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden – Informationspflicht – Ausnahme von der Informationspflicht – Art. 14 Abs. 5 Buchst. c – Vom Verantwortlichen im Rahmen seines eigenen Verfahrens erzeugte Daten – Beschwerderecht – Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde – Art. 77 Abs. 1 – Geeignete Maßnahmen zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Person gemäß dem Recht des Mitgliedstaats, dem der Verantwortliche unterliegt – Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung von Daten – Art. 32
- C-21/23 – ND gegen DRECLI:EU:C:2024:846
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Kapitel VIII – Rechtsbehelfe – Vertrieb von Arzneimitteln durch einen Apotheker über eine Onlineplattform – Unter dem Gesichtspunkt des Verbots unlauterer Geschäftspraktiken bei den Zivilgerichten erhobene Klage eines Mitbewerbers des Apothekers wegen dessen Verstoßes gegen die in dieser Verordnung vorgesehenen Pflichten – Klagebefugnis – Art. 4 Nr. 15 und Art. 9 Abs. 1 und 2 – Richtlinie 95/46/EG – Art. 8 Abs. 1 und 2 – Begriff ‚Gesundheitsdaten‘ – Voraussetzungen für die Verarbeitung dieser Daten
- C-115/22 – SOECLI:EU:C:2024:384
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zulässigkeit – Art. 267 AEUV – Begriff ‚Gericht‘ – Nationale Schiedskommission, die für die Dopingbekämpfung im Bereich des Sports zuständig ist – Kriterien – Unabhängigkeit der vorlegenden Einrichtung – Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes – Unzulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens
- BSG, Urt. v. 29.02.2024 – B 8 SO 2/23 RECLI:DE:BSG:2023:160323BB8SO223R0
1. Eine Übermittlung von Sozialdaten durch einen Sozialleistungsträger zur Erfüllung eigener oder Aufgaben des Empfängers ist nur rechtmäßig, wenn diese zur Erfüllung objektiv bestehender Aufgaben erforderlich ist. 2. Es besteht keine Abgabepflicht eines unzuständigen Landesdatenschutzbeauftragten an den als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde zuständigen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
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