Art. 86 – Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten

DSGVO · zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

Personenbezogene Daten in amtlichen Dokumenten, die sich im Besitz einer Behörde oder einer öffentlichen Einrichtung oder einer privaten Einrichtung zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe befinden, können von der Behörde oder der Einrichtung gemäß dem Unionsrecht oder dem Recht des Mitgliedstaats, dem die Behörde oder Einrichtung unterliegt, offengelegt werden, um den Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten mit dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung in Einklang zu bringen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • C-769/22 – Europäische Kommission gegen UngarnECLI:EU:C:2026:326

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 258 AEUV – Nationale Rechtsvorschriften, die zum Schutz von Kindern Beschränkungen im Zusammenhang mit Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität einführen – Richtlinien 2000/31/EG, 2006/123/EG, 2010/13/EU – Verordnung (EU) 2016/679 – Beschränkungen der Sexualerziehung – Diskriminierungsverbot – In Art. 2 EUV verankerte Werte der Europäischen Union – In einer Vertragsverletzungsklage geltend gemachte Verletzung dieser Werte – Art. 1, 7, 11 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Schutz personenbezogener Daten

  • C-710/23 – L. H. gegen Ministerstvo zdravotnictvíECLI:EU:C:2025:231

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 4 – Begriffsbestimmungen – Art. 6 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Art. 86 – Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten – Daten über den Vertreter einer juristischen Person – Rechtsprechung eines nationalen Gerichts, wonach die Verpflichtung besteht, vor der Offenlegung amtlicher Dokumente, die solche Daten enthalten, die betroffene Person zu unterrichten und zu konsultieren

  • C-740/22 – Endemol Shine Finland OyECLI:EU:C:2024:216

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 2, 4, 6, 10 und 86 – Daten, die sich im Besitz eines Gerichts befinden, über strafrechtliche Verurteilungen einer natürlichen Person – Mündliche Übermittlung solcher Daten an ein Unternehmen wegen eines von diesem organisierten Wettbewerbs – Begriff ‚Verarbeitung personenbezogener Daten‘ – Nationale Vorschriften über den Zugang zu diesen Daten – Ausgleich zwischen dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu amtlichen Dokumenten und dem Schutz personenbezogener Daten

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