ErwGr. 28

EIDAS · über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG

Zur Stärkung insbesondere des Vertrauens kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und der Verbraucher in den Binnenmarkt und zur Förderung der Verwendung von Vertrauensdiensten und -produkten sollten die Begriffe „qualifizierter Vertrauensdienst“ und „qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter“ eingeführt werden, um Anforderungen und Pflichten festzulegen, die sicherstellen, dass bei der Benutzung oder Bereitstellung aller qualifizierten Vertrauensdienste und -produkte ein hohes Sicherheitsniveau herrscht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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