Anhang I

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

Anhang I Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 erhält folgende Fassung:
„i) die Angabe des Gültigkeitsstatus des qualifizierten Zertifikats oder den Ort der Dienste, die genutzt werden können, um den Status zu überprüfen;“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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