ErwGr. 10

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Union zu stärken, sollten sich sowohl Online- als auch Offline-Diensteanbieter auf unionsweit anerkannte Lösungen für die digitale Identität stützen können, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat diese Lösungen bereitgestellt werden, denn nur so können sie von einem harmonisierten Konzept der Union für Vertrauen, Sicherheit und Interoperabilität profitieren. Sowohl Nutzer als auch Diensteanbieter sollten sich darauf verlassen können, dass elektronische Attributsbescheinigungen unionsweit die gleiche Rechtswirkung haben. Ein harmonisierter Rahmen für eine digitale Identität soll einen wirtschaftlichen Wert generieren, indem der Zugang zu Waren und Diensten vereinfacht wird und die Betriebskosten im Zusammenhang mit elektronischen Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren, z. B. bei der Einbindung neuer Kunden, erheblich gesenkt werden, das Potenzial für Cyberkriminalität wie Identitätsdiebstahl, Datendiebstahl und Online-Betrug reduziert wird, wodurch Effizienzgewinne und der sichere digitale Wandel der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Union gefördert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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