ErwGr. 9

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) und, sofern anwendbar, die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (8) gelten für jede Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Die Lösungen, die gemäß dem Interoperabilitätsrahmen in der vorliegenden Verordnung bereitgestellt werden, entsprechen ebenfalls jenen Vorschriften. Die Rechtsvorschriften der Union zum Datenschutz enthalten Datenschutz-Grundsätze, wie die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Zweckbindung, sowie Verpflichtungen wie den Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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