ErwGr. 6

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

Ein harmonisierter Rahmen für eine digitale Identität sollte zur Schaffung einer digital stärker integrierten Union beitragen, indem er die digitalen Schranken zwischen den Mitgliedstaaten abbaut, die Unionsbürger und in der Union ansässige Personen in die Lage versetzt, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, und gleichzeitig die Transparenz und den Schutz ihrer Rechte erhöht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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