ErwGr. 5

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

Alle Unionsbürger und in der Union ansässige Personen sollten das Recht auf eine digitale Identität haben, über die sie die alleinige Kontrolle ausüben und die es ihnen ermöglicht, ihre Rechte im digitalen Umfeld wahrzunehmen und an der digitalen Wirtschaft teilzuhaben. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte ein europäischer Rahmen für eine digitale Identität geschaffen werden, der Unionsbürgern und in der Union ansässigen Personen Zugang zu privaten und öffentlichen Online- und Offline-Diensten ermöglicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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