ErwGr. 3

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

In dem Politikprogramm 2030 für die digitale Dekade, das durch den Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) aufgestellt wurde, sind die Vorhaben und die Digitalziele eines Unionsrahmens vorgegeben, die bis 2030 bei Online-Interaktionen zu einer umfassenden Einführung einer vertrauenswürdigen, freiwilligen, von den Nutzern kontrollierten digitalen Identität führen sollen, die unionsweit anerkannt wird und es jedem Nutzer ermöglicht, seine Daten und seine Präsenz in Online-Interaktionen zu überwachen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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