ErwGr. 4

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

In der vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission proklamierten „Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade“ (6) (im Folgenden „Erklärung“) wird das Recht jeder Person auf Zugang zu digitalen Technologien, Produkten und Dienstleistungen, die sicher und so konzipiert sind, dass sie den Schutz der Privatsphäre gewährleisten, betont. Dazu gehört auch, dass allen Menschen, die in der Union leben, eine barrierefreie, sichere und vertrauenswürdige digitale Identität geboten wird, die den Zugang zu einer breiten Palette von Online- und Offline-Diensten ermöglicht und vor Cybersicherheitsrisiken und Cyberkriminalität, einschließlich Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, Identitätsdiebstahl oder -manipulation, geschützt ist. In der Erklärung heißt es ferner, dass jede Person das Recht auf den Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten hat. Dieses Recht umfasst auch die Kontrolle darüber, wie die Daten verwendet und an wen sie weitergegeben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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