ErwGr. 27

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

Durch den Schutz von Nutzern und Unternehmen vor Cybersicherheitsrisiken tragen die in dieser Verordnung festgelegten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen auch dazu bei, den Schutz personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre der Einzelnen zu verbessern. Synergieeffekte sowohl bei der Normung als auch bei der Zertifizierung von Cybersicherheitsaspekten sollten im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den europäischen Normungsorganisationen, der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA), dem durch die Verordnung (EU) 2016/679 eingesetzten Europäischen Datenschutzausschuss und den nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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