ErwGr. 28

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

Die Einbindung von Unionsbürgern und in der Union ansässigen Personen in die europäische Brieftasche für die Digitale Identität sollte erleichtert werden, indem auf elektronische Identifizierungsmittel zurückgegriffen wird, die mit dem Sicherheitsniveau hoch ausgestellt werden. Auf elektronische Identifizierungsmittel, die mit dem Sicherheitsniveau substanziell ausgestellt werden, sollte nur zurückgegriffen werden, wenn harmonisierte technische Spezifikationen und Verfahren, die mit dem Sicherheitsniveau „substanziell“ ausgestellte elektronische Identifizierungsmittel in Kombination mit zusätzlichen Mitteln zur Identitätsüberprüfung verwenden, die Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen hinsichtlich des Sicherheitsniveaus „hoch“ ermöglichen. Diese zusätzlichen Mittel sollten zuverlässig und einfach zu verwenden sein, und sie könnten auf der Möglichkeit aufbauen, Verfahren zur Ferneinbindung, qualifizierte elektronische Zertifikate, denen qualifizierte Signaturen zugrunde liegen, qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen oder eine Kombination davon zu verwenden. Um eine ausreichende Verbreitung der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität zu gewährleisten, sollten harmonisierte technische Spezifikationen und Verfahren für die Einbindung von Nutzern mittels elektronischer Identifizierungsmittel, einschließlich solcher, die mit dem Sicherheitsniveau substanziell ausgestellt werden, in Durchführungsrechtsakten festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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