ErwGr. 68

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

Elektronische Journale sind eine Abfolge elektronischer Datensätze, die die Unversehrtheit und die Richtigkeit ihrer chronologischen Reihenfolge gewährleisten sollten. Elektronische Journale sollten eine chronologische Abfolge von Datensätzen erstellen. Zusammen mit anderen Technologien sollten sie zu Lösungen für effizientere und transformativere öffentliche Dienste wie elektronische Stimmabgabe, grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Zollbehörden, grenzüberschreitende Zusammenarbeit akademischer Einrichtungen und die Eintragung von Grundeigentum in dezentralisierten Grundbüchern beitragen. Qualifizierte elektronische Journale sollten eine Rechtsvermutung für die eindeutige und genaue fortlaufende chronologische Reihenfolge und Unversehrtheit der Datensätze im Journal begründen. Aufgrund ihrer Besonderheiten, wie etwa der Anordnung von Datensätzen in einer fortlaufenden chronologischen Reihenfolge, sollten elektronische Journale von anderen Vertrauensdiensten wie elektronischen Zeitstempeln und Diensten für die Zustellung elektronischer Einschreiben unterschieden werden. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Innovationen zu fördern, sollte ein unionsweiter Rechtsrahmen geschaffen werden, der die grenzübergreifende Anerkennung von Vertrauensdiensten für die Aufzeichnung von Daten in elektronischen Journalen vorsieht. Dies sollte hinreichend verhindern, dass ein digitaler Vermögenswert kopiert und mehrfach an verschiedene Parteien verkauft wird. Das Verfahren der Erstellung und Aktualisierung eines elektronischen Journals hängt von der Art des verwendeten Registers ab, nämlich ob es zentralisiert oder verteilt ist. Diese Verordnung sollte Technologieneutralität gewährleisten, nämlich Technologien, die zur Umsetzung des neuen Vertrauensdienstes für elektronische Journale verwendet werden, weder bevorzugen noch benachteiligen. Zudem sollte die Kommission bei der Ausarbeitung der Durchführungsrechtsakte, in denen die Anforderungen an qualifizierte elektronische Journale festgelegt werden, Nachhaltigkeitsindikatoren im Hinblick auf etwaige nachteilige Auswirkungen auf das Klima oder andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen unter Verwendung geeigneter Methoden berücksichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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