ErwGr. 74

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

Diese Verordnung enthält die Verpflichtung für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, anhand verschiedener unionsweit harmonisierter Methoden die Identität einer natürlichen oder juristischen Person zu überprüfen, der das qualifizierte Zertifikat oder die qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung ausgestellt wird. Um sicherzustellen, dass qualifizierte Zertifikate und qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen der Person ausgestellt werden, zu der sie gehören, und dass sie den korrekten und eindeutigen Datensatz bescheinigen, der die Identität dieser Person darstellt, sollten qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, die qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen ausstellen, zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Zertifikate und Bescheinigungen die Identifizierung dieser Person mit vollständiger Sicherheit gewährleisten. Außerdem sollten qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter zusätzlich zur obligatorischen Überprüfung der Identität der Person, sofern dies für die Ausstellung qualifizierter Zertifikate und die Ausstellung einer qualifizierten elektronischen Attributsbescheinigung relevant ist, mit vollständiger Sicherheit die Richtigkeit und Genauigkeit der bescheinigten Attribute der Person gewährleisten, der das qualifizierte Zertifikat oder die qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung ausgestellt wird. Diese Pflichten in Bezug auf Ergebnis und vollständige Sicherheit bei der Überprüfung der bescheinigten Daten sollten durch geeignete Mittel unterstützt werden, einschließlich der Verwendung einer oder erforderlichenfalls einer Kombination von mehreren spezifischen in dieser Verordnung vorgesehenen Methoden. Es sollte möglich sein, diese Methoden zu kombinieren, um eine geeignete Grundlage für die Überprüfung der Identität der Person zu schaffen, der das qualifizierte Zertifikat oder eine qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung ausgestellt wird. Es sollte möglich sein, dass eine solche Kombination einen Rückgriff auf elektronische Identifizierungsmittel, die den Anforderungen des Sicherheitsniveaus „substanziell“ entsprechen, in Kombination mit anderen Mitteln zur Identitätsüberprüfung umfasst, die die Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten harmonisierten Anforderungen im Hinblick auf das Sicherheitsniveau „hoch“ als Teil zusätzlicher harmonisierter Fernverfahren ermöglichen würden, was die Identifizierung der Person mit einem hohen Maß an Vertrauen gewährleistet. Diese Methoden sollten die Möglichkeit umfassen, dass der qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, der eine qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung ausstellt, die zu bescheinigenden Attribute auf Verlangen des Nutzers gemäß dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht mit elektronischen Mitteln überprüft, auch anhand authentischer Quellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 74 EIDAS2 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 74 EIDAS2 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.