ErwGr. 75

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

Um diese Verordnung mit globalen Entwicklungen in Einklang zu halten und den bewährten Verfahren im Binnenmarkt zu folgen, sollten von der Kommission erlassene delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert werden. Bei der Bewertung der Notwendigkeit dieser Aktualisierungen sollte neuen Technologien, Praktiken, Standards oder technischen Spezifikationen Rechnung getragen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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