Art. 76 – Kooperationsvereinbarungen

EMIR · über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister

Die einschlägigen Behörden von Drittstaaten, in denen kein Transaktionsregister ansässig ist, können sich an die ESMA wenden, um Kooperationsvereinbarungen über den Zugang zu Informationen über in Transaktionsregistern der Union erfasste Derivatekontrakte zu treffen.
Die ESMA kann Kooperationsvereinbarungen mit den genannten Behörden treffen über den Zugang zu Informationen über in Transaktionsregistern der Union erfasste Derivatekontrakte, die diese Behörden zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben und Mandate benötigen, vorausgesetzt, dass Garantien hinsichtlich des Berufsgeheimnisses bestehen, einschließlich des Schutzes der von den Behörden mit Dritten geteilten Geschäftsgeheimnisse.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 76 EMIR und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 76 EMIR direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.