ErwGr. 19

EMIR · über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister

Bei der Festlegung der der Clearingpflicht unterliegenden Kategorien von OTC-Derivatekontrakten sollte dem besonderen Charakter der jeweiligen Kategorie von OTC-Derivatekontrakten gebührend Rechnung getragen werden. Bei Geschäften mit bestimmten Kategorien von OTC-Derivatekontrakten kann das Hauptrisiko im Abwicklungsrisiko bestehen, das durch gesonderte infrastrukturelle Vorkehrungen aufgefangen werden kann und durch das sich bestimmte Kategorien von OTC-Derivatekontrakten (wie etwa Wechselkurskontrakte) von anderen Kategorien unterscheiden. Das Clearing über eine CCP dient speziell der Ausschaltung des Gegenparteiausfallrisikos und ist daher möglicherweise nicht die beste Lösung zum Umgang mit dem Abwicklungsrisiko. Das System für solche Verträge sollte insbesondere auf vorheriger internationaler Konvergenz und gegenseitiger Anerkennung der einschlägigen Infrastrukturen beruhen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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