ErwGr. 77

EMIR · über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister

Damit die ESMA ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen kann, sollte sie in der Lage sein, von Transaktionsregistern, mit diesen verbundenen Dritten sowie von Dritten, an die die Transaktionsregister operative Aufgaben oder Tätigkeiten ausgelagert haben, durch einfaches Ersuchen oder durch Beschluss alle notwendigen Auskünfte anzufordern. Fordert die ESMA diese Informationen durch einfaches Ersuchen an, ist der Adressat nicht zu deren Übermittlung verpflichtet, doch dürfen die übermittelten Informationen im Falle einer freiwilligen Übermittlung nicht falsch oder irreführend sein. Diese Auskünfte sollten unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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