Art. 24 – Erklärung der Nichtigkeit

EU_DESIGN_VO · über das Unionsgeschmacksmuster

(1)Ein eingetragenes Unionsgeschmacksmuster wird auf Antrag beim Amt nach dem Verfahren gemäß Titel VI und Titel VII oder von einem Unionsgeschmacksmustergericht auf Widerklage im Verletzungsverfahren für nichtig erklärt.
(2)Ein Unionsgeschmacksmuster kann auch nach Erlöschen des Unionsgeschmacksmusters oder dem Verzicht darauf für nichtig erklärt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung in der Sache darlegt.
(3)Ein nicht eingetragenes Unionsgeschmacksmuster wird von einem Unionsgeschmacksmustergericht auf Antrag bei diesem oder auf Widerklage im Verletzungsverfahren für nichtig erklärt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.04.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 24 EU_DESIGN_VO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 24 EU_DESIGN_VO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.