über das Unionsgeschmacksmuster
EU_DESIGN_VO · 151 Normen
- Art. 1Unionsgeschmacksmuster
- Art. 2Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
- Art. 2aRechtsfähigkeit
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Schutzvoraussetzungen
- Art. 5Neuheit
- Art. 6Eigenart
- Art. 7Offenbarung
- Art. 8Durch ihre technische Funktion bedingte Geschmacksmuster und Geschmacksmuster von Verbindungselementen
- Art. 9Geschmacksmuster, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen
- Art. 10Schutzumfang
- Art. 11Schutzdauer des nicht eingetragenen Unionsgeschmacksmuster
- Art. 12Schutzdauer des eingetragenen Unionsgeschmacksmusters
- Art. 14Recht auf das Unionsgeschmacksmuster
- Art. 15Geltendmachung der Berechtigung auf das Unionsgeschmacksmuster
- Art. 16Wirkungen der rechtskräftigen Entscheidung über den Anspruch auf ein eingetragenes Unionsgeschmacksmuster
- Art. 17Vermutung zugunsten des eingetragenen Geschmacksmusterinhabers
- Art. 18Recht des Entwerfers auf Nennung
- Art. 18aGegenstand des Schutzes
- Art. 19Rechte aus dem Unionsgeschmacksmuster
- Art. 20Beschränkung der Rechte aus einem Unionsgeschmacksmuster
- Art. 20aReparaturklausel
- Art. 21Erschöpfung der Rechte
- Art. 22Vorbenutzungsrecht betreffend das eingetragene Unionsgeschmacksmuster
- Art. 23Verwendung durch die Regierung
- Art. 24Erklärung der Nichtigkeit
- Art. 25Nichtigkeitsgründe
- Art. 26Wirkung der Nichtigkeit
- Art. 26aEintragungssymbol
- Art. 27Gleichstellung des Unionsgeschmacksmusters mit dem Geschmacksmusterrecht eines Mitgliedstaats
- Art. 28Übergang der Rechte an einem eingetragenen Unionsgeschmacksmuster
- Art. 28aÜbertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf den Rechtsübergang
- Art. 29Dingliche Rechte an einem eingetragenen Unionsgeschmacksmusters
- Art. 30Zwangsvollstreckung
- Art. 31Insolvenzverfahren
- Art. 32Lizenz
- Art. 33Wirkung gegenüber Dritten
- Art. 34Anmeldung des Unionsgeschmacksmusters als Vermögensgegenstand
- Art. 35Einreichung der Anmeldung
- Art. 36Erfordernisse der Anmeldung
- Art. 36aÜbertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf die Anmeldung
- Art. 37Sammelanmeldungen
- Art. 37aÜbertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf Sammelanmeldungen
- Art. 38Anmeldetag
- Art. 39Gleichwertigkeit der Wirkung einer Unionsanmeldung mit einer nationalen Anmeldung
- Art. 40Klassifikation
- Art. 41Prioritätsrecht
- Art. 42Inanspruchnahme der Priorität
- Art. 42aÜbertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf die Inanspruchnahme der Priorität
- Art. 43Wirkung des Prioritätsrechts
- Art. 44Ausstellungspriorität
- Art. 44aÜbertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art. 45Prüfung der Formerfordernisse für die Anmeldung
- Art. 47Eintragungshindernisse
- Art. 47bÜbertragung der Befugnis zur Änderung der Anmeldung
- Art. 48Eintragung
- Art. 49Bekanntmachung
- Art. 49aÜbertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf die Bekanntmachung
- Art. 50Aufgeschobene Bekanntmachung
- Art. 50cÜbertragung von Durchführungsbefugnissen
- Art. 50dErneuerung
- Art. 50fÜbertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf die Änderung
- Art. 50hÜbertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf die Änderung des Namens oder der Anschrift
- Art. 51Verzicht
- Art. 51aÜbertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf den Verzicht
- Art. 52Antrag auf Nichtigerklärung
- Art. 53Prüfung des Antrags
- Art. 53aÜbertragung von Befugnissen in Bezug auf die Nichtigerklärung
- Art. 54Beteiligung des angeblichen Rechtsverletzers am Verfahren
- Art. 55Beschwerdefähige Entscheidungen
- Art. 55aÜbertragung von Befugnissen in Bezug auf Beschwerdeverfahren
- Art. 56Beschwerdeberechtigte und Verfahrensberechtigte
- Art. 57Frist und Form der Beschwerde
- Art. 58Abhilfe
- Art. 59Prüfung der Beschwerde
- Art. 60Entscheidung über die Beschwerde
- Art. 61Klage beim Gerichtshof
- Art. 62Begründung der Entscheidungen
- Art. 63Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen
- Art. 64Mündliche Verhandlung
- Art. 64aÜbertragung von Befugnissen in Bezug auf die mündliche Verhandlung
- Art. 65Beweisaufnahme
- Art. 65aÜbertragung von Befugnissen in Bezug auf die Beweisaufnahme
- Art. 66Zustellung
- Art. 66aÜbertragung von Befugnissen in Bezug auf die Zustellung
- Art. 66dÜbertragung von Befugnissen in Bezug auf Mitteilungen an das Amt
- Art. 66fÜbertragung von Befugnissen in Bezug auf die Berechnung der Fristen und deren Dauer
- Art. 66iÜbertragung von Befugnissen in Bezug auf die Löschung von Einträgen und den Widerruf von Entscheidungen
- Art. 67Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Art. 67cÜbertragung der Befugnis in Bezug auf die Wiederaufnahme des Verfahrens
- Art. 68Heranziehung allgemeiner Grundsätze
- Art. 69Erlöschen von Zahlungsverpflichtungen
- Art. 70Kostenverteilung
- Art. 70aÜbertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf Höchstsätze für Kosten
- Art. 71Vollstreckung der Kostenentscheidung
- Art. 72Register der Unionsgeschmacksmuster
- Art. 72aDatenbank
- Art. 72bOnline-Zugang zu Entscheidungen
- Art. 73Regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen
- Art. 73aÜbertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf regelmäßig erscheinende Bekanntmachungen
- Art. 74Akteneinsicht
- Art. 74aDurchführung der Akteneinsicht
- Art. 74bAuskunft aus den Akten
- Art. 74cAufbewahrung der Akten
- Art. 75Verwaltungszusammenarbeit
- Art. 75aÜbertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf die Amtshilfe
- Art. 77Allgemeine Grundsätze der Vertretung
- Art. 78Vertretung
- Art. 78aÜbertragung von Befugnissen in Bezug auf die Vertretung
- Art. 79Anwendung der Unionsvorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
- Art. 80Unionsgeschmacksmustergericht
- Art. 81Zuständigkeit für Verletzung und Rechtsgültigkeit
- Art. 82Internationale Zuständigkeit
- Art. 83Reichweite der Zuständigkeit für Verletzungen
- Art. 84Klage und Widerklage auf Erklärung der Nichtigkeit eines Unionsgeschmacksmusters
- Art. 85Vermutung der Rechtsgültigkeit — Einreden
- Art. 86Entscheidungen über die Nichtigkeit
- Art. 87Wirkungen der Entscheidung über die Rechtsgültigkeit
- Art. 88Anwendbares Recht
- Art. 89Sanktionen bei Verletzungsverfahren
- Art. 90Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
- Art. 91Besondere Vorschriften über im Zusammenhang stehende Verfahren
- Art. 92Zuständigkeit der Unionsgeschmacksmustergerichte zweiter Instanz — Weitere Rechtsmittel
- Art. 93Ergänzende Vorschriften über die Zuständigkeit der nationalen Gerichte, die keine Unionsgeschmacksmustergerichte sind
- Art. 94Bindung des nationalen Gerichts
- Art. 95Parallele Klagen aus Unionsgeschmacksmustern und aus nationalen Musterrechten
- Art. 96Verhältnis zu anderen Schutzformen nach nationalem Recht
- Art. 97Anwendung der Verordnung (EU) 2017/1001
- Art. 98Verfahrenssprache
- Art. 98aÜbertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf den Übersetzungsbedarf und die Übersetzungsstandards
- Art. 99Veröffentlichung und Eintragung
- Art. 100Zusätzliche Befugnisse des Exekutivdirektors
- Art. 102Zuständigkeit
- Art. 103Prüfer
- Art. 104Die Registerabteilung
- Art. 105Nichtigkeitsabteilungen
- Art. 105aÜbertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf Entscheidungen eines einzelnen Mitglieds
- Art. 106Beschwerdekammern
- Art. 106aAnwendung der Bestimmungen
- Art. 106bVerfahren zur Einreichung einer internationalen Anmeldung
- Art. 106cBenennungsgebühren
- Art. 106dWirkung internationaler Eintragungen, in denen die Europäische Gemeinschaft benannt ist
- Art. 106eSchutzverweigerung
- Art. 106fNichtigerklärung der Wirkung einer internationalen Eintragung
- Art. 106gErneuerungen
- Art. 109Ausschussverfahren
- Art. 109aAusübung der Befugnisübertragung
- Art. 110aBestimmungen über die Erweiterung der Gemeinschaft
- Art. 110bBewertung
- Art. 111Inkrafttreten
über das Unionsgeschmacksmuster ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.