Im Jahr 2019 verabschiedete die Kommission mehrere Initiativen zur Bewältigung der globalen Umweltkrisen, darunter spezifische Maßnahmen in Bezug auf die Entwaldung. In ihrer Mitteilung vom 23. Juli 2019 mit dem Titel „Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt“ („Mitteilung zur Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt“) hat die Kommission die Verringerung des Flächen-Fußabdrucks der Union als Priorität benannt und zur Förderung des Verbrauchs von Erzeugnissen aus entwaldungsfreien Lieferketten in der Union aufgerufen. In ihrer Mitteilung vom 11. Dezember 2019 über den europäischen Grünen Deal stellte die Kommission eine neue Wachstumsstrategie vor, mit der sich die Union zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen, auf einem nachhaltigen und regelbasierten freien Handel aufbauenden Wirtschaft wandeln soll, in der im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden, das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist und kein Mensch bzw. kein Ort zurückgelassen wird. Damit sollen das Naturkapital der Union geschützt, bewahrt und verbessert und die Gesundheit und das Wohlergehen der Bürger und zukünftiger Generationen vor umweltbedingten Risiken und Auswirkungen geschützt werden. Darüber hinaus hat der europäische Grüne Deal das Ziel, unter anderem für frische Luft, sauberes Wasser, gesunden Boden und biologische Vielfalt für die Bürger und künftigen Generationen zu sorgen. Zu diesem Zweck wird in der Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (im Folgenden „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030“), der Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 über die Strategie „Vom Hof auf den Tisch — eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (im Folgenden „Vom Hof auf den Tisch Strategie“), der Mitteilung der Kommission vom 16. Juli 2021 über die Neue EU-Waldstrategie für 2030, der Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2021 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem gesunden Planeten für alle EU-Aktionsplan: Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ sowie in weiteren maßgeblichen, im Rahmen des europäischen Grünen Deals entwickelten Strategien wie beispielsweise der Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU — Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ die Bedeutung von Maßnahmen zum Schutz und zur Widerstandsfähigkeit der Wälder hervorgehoben. Insbesondere die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 zielt darauf ab, die Natur zu schützen und die Schädigung der Ökosysteme umzukehren. Schließlich wird durch die Mitteilung der Kommission vom 11. Oktober 2018 mit dem Titel „Eine nachhaltige Bioökonomie für Europa: Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt“ der Schutz der Umwelt und der Ökosysteme gestärkt und sie trägt zugleich der steigenden Nachfrage nach Lebens- und Futtermitteln, Energie, Materialien und Erzeugnissen Rechnung, indem neue Erzeugungs- und Verbrauchsmuster angestrebt werden.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024
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