EUDR · über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010
Die Kommission sollte in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten weiterhin partnerschaftlich mit den Erzeugerländern und allgemein mit internationalen Organisationen und Einrichtungen sowie mit vor Ort tätigen relevanten Interessenträgern im Rahmen von Dialogen zwischen den verschiedenen Interessenträgern zusammenarbeiten. Die Kommission sollte ihre Unterstützung und Anreize im Hinblick auf folgende Aspekte verstärken: den Schutz der Wälder und den Übergang zu einer entwaldungsfreien Erzeugung, die Anerkennung und Stärkung der Rolle und Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften sowie von Kleinbauern und Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die Verbesserung der Regierungsführung und der Landbesitzverhältnisse, die Stärkung der Rechtsdurchsetzung und die Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung mit Schwerpunkt auf naturnahen forstwirtschaftlichen Verfahren auf der Grundlage wissenschaftlich fundierter Indikatoren und Schwellenwerte, einen umweltfreundlichen Tourismus, eine klimaresiliente Landwirtschaft, Diversifizierung, Agroökologie und Agroforstwirtschaft. Dabei sollte die Kommission die Rolle und Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften beim Schutz der Wälder in vollem Umfang anerkennen und zugleich den Grundsatz der freiwilligen und in Kenntnis der Sachlage erteilten vorherigen Zustimmung (principle of free, prior and informed consent, im Folgenden „FPIC-Grundsatz“) berücksichtigen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Erkenntnissen, die im Rahmen bestehender Initiativen gewonnen wurden, sollten die Union und die Mitgliedstaaten auf Partnerschaften mit den Erzeugerländern hinarbeiten, sofern sie von diesen darum ersucht werden, und globale Herausforderungen angehen und dabei zugleich die Bedürfnisse vor Ort berücksichtigen und den Herausforderungen für Kleinbauern im Einklang mit der Mitteilung mit dem Titel „Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt“ Aufmerksamkeit schenken. Der Partnerschaftsansatz sollte den Erzeugerländern und deren Landesteilen dabei helfen, Wälder zu schützen, wiederherzustellen und nachhaltig zu nutzen, und damit zum Ziel dieser Verordnung beitragen, Entwaldung und Waldschädigung zu verringern, auch durch die Nutzung von digitalen Technologien und Geoinformation sowie durch den Aufbau von Kapazitäten.
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