Eine weitere wichtige Maßnahme, die in der Mitteilung mit dem Titel „Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt“ angekündigt wurde, ist die Einrichtung der EU-Beobachtungsstelle für Entwaldung‚ Waldschädigung, Veränderungen der Waldbedeckung weltweit sowie die damit verbundenen Faktoren (im Folgenden „EU-Beobachtungsstelle“), die von der Kommission eingerichtet wurde, um Veränderungen in der weltweiten Waldbedeckung und die damit verbundenen Faktoren besser zu überwachen. Die EU-Beobachtungsstelle sollte auf der Grundlage bestehender Überwachungsinstrumente, darunter Copernicus-Produkte und andere öffentlich oder privat verfügbare Quellen, den Zugang zu Informationen über Lieferketten für öffentliche Einrichtungen, Verbraucher und Unternehmen erleichtern und leicht verständliche Daten und Informationen bereitstellen, die Entwaldung, Waldschädigung und Veränderungen der weltweiten Waldbedeckung mit der Nachfrage der Union nach Rohstoffen und Erzeugnissen bzw. dem Handel der Union damit verknüpfen. Die EU-Beobachtungsstelle sollte daher die Durchführung dieser Verordnung unterstützen, indem sie wissenschaftliche Erkenntnisse über die weltweite Entwaldung und Waldschädigung und den damit verbundenen Handel vorlegt. Die EU-Beobachtungsstelle sollte Landnutzungskarten, auch mit Zeitreihen ab dem in dieser Verordnung festgelegten Stichtag, bereitstellen und eine Reihe von Kategorien zur Beurteilung der Landschaftszusammensetzung vorsehen. Die EU-Beobachtungsstelle sollte sich an der Entwicklung eines Frühwarnsystems beteiligen, das Forschungs- und Überwachungskapazitäten kombiniert. In Bezug auf diese Verordnung sollte das Ziel des Frühwarnsystems — wenn technisch machbar — darin bestehen, Teil einer Plattform zu sein, die den zuständigen Behörden, Marktteilnehmern, Händlern und relevanten Interessenträgern Unterstützung leisten kann und für eine fortlaufende Überwachung und frühzeitige Meldung etwaiger Entwaldungs- oder waldschädigender Aktivitäten sorgen kann. Diese Plattform sollte baldmöglichst einsatzbereit sein. Die EU-Beobachtungsstelle sollte mit den zuständigen Behörden, einschlägigen internationalen Organisationen und Einrichtungen, Forschungsinstituten, Nichtregierungsorganisationen, Marktteilnehmern, Händlern, Drittländern und sonstigen einschlägigen Interessenträgern zusammenarbeiten.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.