ErwGr. 34

EUDR · über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010

In der Folgenabschätzung möglicher politischer Maßnahmen zur Bekämpfung der von der Union verursachten Entwaldung und Waldschädigung, in den Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Dezember 2019 und in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2020 wird eindeutig festgestellt, dass Entwaldung und Waldschädigung Leitkriterien für künftige Maßnahmen der Union sein müssen. Liegt ein Fokus lediglich auf der Legalität, so besteht möglicherweise die Gefahr, dass Umweltnormen gesenkt werden, um Zugang zum Markt zu erhalten. Daher sollte sich der neue rechtliche Rahmen der Union sowohl mit der Legalität als auch mit der Frage befassen, ob die Erzeugung relevanter Rohstoffe und Erzeugnisse entwaldungsfrei ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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