ErwGr. 33

EUDR · über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010

Die verfügbaren Berichte bestätigen, dass ein erheblicher Teil der derzeitigen Entwaldung nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Erzeugerlandes legal ist. In einem im Mai 2021 veröffentlichten Bericht der Initiative zu Waldpolitik, Handel und Finanzierung (Forest Policy Trade and Finance Initiative) wird geschätzt, dass zwischen 2013 und 2019 rund 30 % der Entwaldung, die für die kommerzielle Landwirtschaft in tropischen Ländern vorgenommen wurde, legal waren. Die verfügbaren Daten konzentrieren sich tendenziell auf Länder mit einer schwachen Regierungsführung (der weltweite Anteil der illegalen Entwaldung könnte geringer sein), liefern aber bereits eindeutige Daten, die darauf hindeuten, dass die Nichtberücksichtigung von im Erzeugerland legaler Entwaldung die Wirksamkeit politischer Maßnahmen untergräbt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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