EUDR · über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010
Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen regelmäßiger Kontrollen der Marktteilnehmer und Händler überprüfen, dass diese die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen tatsächlich einhalten. Des Weiteren sollten die zuständigen Behörden Kontrollen auf der Grundlage relevanter Informationen vornehmen, die sich in ihrem Besitz befinden, einschließlich begründeter Bedenken Dritter. Die zuständigen Behörden sollten bei der Festlegung der durchzuführenden Kontrollen einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Bezüglich relevanter Erzeugnisse aus Ländern mit hohem Risiko oder aus deren Landesteilen, bezüglich der jeweiligen Marktteilnehmer und Händler sowie bezüglich ihres Anteils an relevanten Rohstoffen und relevanten Erzeugnissen sollte ein doppelter Ansatz angewandt werden, der eine umfassende Abdeckung bietet. Die zuständigen Behörden sollten demnach verpflichtet sein, einen bestimmten Prozentsatz der Marktteilnehmer und Händler zu kontrollieren, wobei auch ein bestimmter Prozentsatz der relevanten Erzeugnisse zu erfassen ist. Bei relevanten Erzeugnissen aus Ländern mit geringem oder normalem Risiko oder aus deren Landesteilen sollten die zuständigen Behörden verpflichtet sein, zumindest einen bestimmten Prozentsatz der Marktteilnehmer und Händler zu kontrollieren. Der Umfang der Kontrollen sollte für relevante Erzeugnisse aus Ländern mit hohem Risiko oder aus deren Landesteilen höher sein, wohingegen er für Länder mit geringem oder normalem Risiko oder für deren Landesteile niedriger sein könnte. Bei der Überprüfung dieser Verordnung sollte die Kommission quantifizierte Ziele für die von den zuständigen Behörden durchzuführenden jährlichen Kontrollen bewerten und festlegen, die geeignet sind, die Durchsetzung dieser Verordnung und einen harmonisierten Ansatz in der gesamten Union sicherzustellen.
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