ErwGr. 67

EUDR · über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010

Das Risiko, dass nicht konforme Erzeugnisse in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, hängt von den jeweiligen Rohstoffen und Erzeugnissen sowie von ihrem Ursprungs- und Erzeugerland oder deren Landesteilen ab. Marktteilnehmer, die Rohstoffe und Erzeugnisse aus Ländern oder Landesteilen beziehen, die ein geringes Risiko dahingehend aufweisen, dass der Anbau, die Ernte oder die Erzeugung relevanter Rohstoffe dort unter Verstoß gegen diese Verordnung erfolgt, sollten weniger Verpflichtungen unterliegen, wodurch die Befolgungskosten und der Verwaltungsaufwand verringert werden, es sei denn, der Marktteilnehmer hat Kenntnis davon oder Grund zu der Annahme, dass das Risiko eines Verstoßes gegen diese Verordnung besteht. Erlangt eine zuständige Behörde Kenntnis von einem Risiko dahingehend, dass diese Verordnung umgangen wird, beispielsweise wenn ein relevanter Rohstoff oder ein relevantes Erzeugnis in einem Land mit hohem Risiko erzeugt wurde und anschließend in einem Land mit geringem Risiko oder dessen Landesteilen verarbeitet wird, aus dem es in Verkehr gebracht wird, auf den Markt gelangt oder ihn verlässt, während aus der Sorgfaltserklärung oder der Zollanmeldung hervorgeht, dass der relevante Rohstoff oder das relevante Erzeugnis in einem Land mit geringem Risiko erzeugt wurde, so sollte die zuständige Behörde durch weitere Kontrollen prüfen, ob ein Verstoß vorliegt, und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen, wie etwa eine Beschlagnahmung der relevanten Rohstoffe oder des relevanten Erzeugnisses und eine Aussetzung des Inverkehrbringens oder der Ausfuhr des relevanten Rohstoffes oder des relevanten Erzeugnisses, sowie zusätzliche Kontrollen durchführen. Die zuständigen Behörden sollten verpflichtet sein für relevante Rohstoffe und relevante Erzeugnisse aus Ländern mit hohem Risiko oder Teilen dieser Länder eine verstärkte Kontrolle durchzuführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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