ErwGr. 18

GEO_BLOCKING · über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG

Um den Kunden den Zugang zu Informationen über den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt zu erleichtern und die Transparenz, insbesondere bei Preisen, zu steigern, sollten Anbieter weder durch den Einsatz technischer Mittel noch auf andere Weise Kunden aufgrund von deren Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Ort der Niederlassung am vollen und gleichberechtigten Zugang zu Online-Benutzeroberflächen, auch in Form von mobilen Anwendungen, hindern. Technische Maßnahmen, die einen solchen Zugang verhindern sollen, können insbesondere Technologien umfassen, die der Ermittlung des physischen Standorts des Kunden dienen, einschließlich der Verfolgung dieses Standorts anhand einer IP-Adresse oder anhand von über ein globales Satellitennavigationssystem erfassten Koordinaten. Allerdings sollte das Verbot der Diskriminierung beim Zugang zu Online-Benutzeroberflächen nicht so aufgefasst werden, als ergäbe sich daraus für die Anbieter eine Verpflichtung zur Tätigung eines Geschäfts mit den Kunden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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