ErwGr. 68

GPSR · über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates

Das RAPEX sollte modernisiert werden, um zu ermöglichen, effizientere Korrekturmaßnahmen in der gesamten Union in Bezug auf Produkte zu ergreifen, die ein über das Hoheitsgebiet eines einzigen Mitgliedstaats hinausgehendes Risiko mit sich bringen. Es ist angezeigt, die Abkürzung für das System von „RAPEX“ zu „Safety-Gate“ zu ändern, damit es eindeutiger benannt ist und Verbraucher besser erreicht werden können. Das Safety-Gate umfasst drei Elemente: erstens ein Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte, über das nationale Behörden und die Kommission Informationen über diese Produkte austauschen können (Schnellwarnsystem Safety Gate), zweitens ein Webportal zur Information der Öffentlichkeit, samt der Möglichkeit, Beschwerden einzureichen (Safety-Gate-Portal), und drittens ein Webportal, das es Unternehmen ermöglicht, ihrer Pflicht nachzukommen, den Behörden und Verbrauchern gefährliche Produkte und Unfälle zu melden (Safety-Business-Gateway). Es sollten Schnittstellen zwischen den verschiedenen Safety-Gate-Elementen bestehen. Das Schnellwarnsystem Safety Gate ist das interne System, über das Behörden und die Kommission Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit gefährlichen Produkten austauschen und das vertrauliche Informationen enthalten kann. Ein Auszug von Warnmeldungen sollte auf dem Safety-Gate-Portal veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über gefährliche Produkte zu informieren. Das Safety-Business-Gateway ist das Webportal, über das Unternehmen die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten über gefährliche Produkte und Unfälle informieren. Die Kommission sollte eine technische Lösung entwickeln, um sicherzustellen, dass die von Unternehmen in das Safety-Business-Gateway eingegebenen Informationen, die zur Warnung der Verbraucher bestimmt sind, den Verbrauchern auf dem Safety-Gate-Portal unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus sollte die Kommission eine interoperable Schnittstelle entwickeln, damit Anbieter von Online-Marktplätzen ihre Schnittstellen leicht, schnell und zuverlässig mit dem Safety-Gate-Portal verknüpfen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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