Art. 54 – Inkrafttreten und Anwendung

MASCHINEN_VO · über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 14. Januar 2027.
Die folgenden Artikel gelten jedoch ab folgenden Zeitpunkten:
a)Artikel 26 bis 42 ab dem 14. Januar 2024;
b)Artikel 50 Absatz 1 ab dem 14. Oktober 2023;
c)Artikel 6 Absatz 7, Artikel 48 und Artikel 52 ab dem 13. Juli 2023;
d)Artikel 6 Absätze 2 bis 6 und 11 sowie Artikel 47 und Artikel 53 Absatz 3 ab dem 14. Juli 2024.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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