ErwGr. 64

MICA · über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937

Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token sollten einen Sanierungsplan ausarbeiten, der Maßnahmen vorsieht, die der Emittent zu ergreifen hat, um die Einhaltung der für die Vermögenswertreserve geltenden Anforderungen wiederherzustellen, einschließlich der Fälle, in denen die Erfüllung von Rücktauschanträgen vorübergehende Ungleichgewichte in der Vermögenswertreserve verursacht. Die zuständige Behörde sollte befugt sein, den Rücktausch vermögenswertereferenzierter Token vorübergehend auszusetzen, um die Interessen der Inhaber vermögenswertereferenzierter Token und die Finanzstabilität zu schützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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