ErwGr. 9

MICA · über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937

Die Gesetzgebungsakte der Union im Bereich Finanzdienstleistungen sollten auf dem Prinzip „Gleiches Geschäft, gleiche Risiken, gleiche Regeln“ beruhen und dem Grundsatz der Technologieneutralität folgen. Deshalb sollten Kryptowerte, die in den Anwendungsbereich bestehender Gesetzgebungsakte der Union zu Finanzdienstleistungen fallen, auch künftig nicht durch diese Verordnung, sondern durch den bestehenden Rechtsrahmen geregelt werden, und zwar unabhängig davon, welche Technologie für ihre Ausgabe oder ihre Übertragung verwendet wird. Dementsprechend sind Kryptowerte, die als Finanzinstrumente im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU gelten, Kryptowerte, die als Einlagen im Sinne der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (7) gelten, einschließlich strukturierter Einlagen im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU, Kryptowerte, die als Geldbeträge im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) gelten, außer sie gelten als elektronische Geld-Token (im Folgenden „E-Geld-Token“), Kryptowerte, die als Verbriefungspositionen im Sinne der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) gelten, und Kryptowerte, die als Nichtlebens- oder Lebensversicherungsverträge, Altersvorsorgeprodukte oder Altersversorgungssysteme und Sozialversicherungssystems gelten, ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen. In Anbetracht dessen, dass E-Geld und Geldbeträge, die im Tausch für E-Geld entgegengenommen werden, nicht als Einlagen im Sinne der Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (10) behandelt werden sollten, können E-Geld-Token nicht als vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommene Einlagen behandelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 9 MICA und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 9 MICA direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.