MICA · über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937
Es bedarf daher auf Unionsebene eines speziellen und harmonisierten Rahmens für Märkte für Kryptowerte, um spezifische Vorschriften für Kryptowerte und damit zusammenhängende Dienstleistungen und Tätigkeiten festzulegen, die von den Gesetzgebungsakten der Union im Bereich Finanzdienstleistungen noch nicht erfasst sind. Ein solcher Rahmen sollte Innovation und fairen Wettbewerb fördern und zugleich ein hohes Maß an Schutz von Kleinanlegern und an Integrität der Märkte für Kryptowerte gewährleisten. Ein klarer Rahmen dürfte es Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen ermöglichen, ihre Geschäftstätigkeiten über Grenzen hinweg auszuweiten, und ihnen den Zugang zu Bankdienstleistungen erleichtern, sodass sie ihre Tätigkeiten reibungslos ausüben können. Ein Unionsrahmen für Märkte für Kryptowerte sollte die angemessene Behandlung von Emittenten von Kryptowerten und Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen sicherstellen und somit Chancengleichheit mit Blick auf den Markteintritt sowie auf laufende und künftige Entwicklungen der Märkte für Kryptowerte bieten. Er sollte außerdem die Finanzstabilität und das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme fördern und den etwaigen geldpolitischen Risiken aus Kryptowerten gerecht werden, die auf Preisstabilisierung im Zusammenhang mit einem bestimmten Vermögenswert oder einem bestimmten Vermögenswertkorb angelegt sind. Angemessene Regelungen erhalten die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten auf den weltweiten Finanz- und Technologiemärkten und bieten den Kunden erhebliche Vorteile beim Zugang zu kostengünstigeren, schnelleren und sichereren Finanzdienstleistungen und zu einer kostengünstigeren, schnelleren und sichereren Vermögensverwaltung. Der Unionsrahmen für Märkte für Kryptowerte sollte die zugrunde liegende Technologie nicht regulieren. Mit Gesetzgebungsakten der Union sollte kein unnötiger und unverhältnismäßiger Regelungsaufwand für den Rückgriff auf Technologie vorgeschrieben werden, da die Union und die Mitgliedstaaten bestrebt sind, die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu erhalten.
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