ErwGr. 3

MICA · über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937

Manche Kryptowerte — insbesondere solche, die als Finanzinstrumente im Sinne der Begriffsbestimmung in der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (4) gelten — fallen in den Anwendungsbereich bestehender Unionsrechtsakte über Finanzdienstleistungen. Daher gilt für Emittenten solcher Kryptowerte und für Unternehmen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit solchen Kryptowerten ausüben, bereits ein umfassendes Paket aus Unionsvorschriften.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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