ErwGr. 25

MINDESTSTEUER · zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union

Die Frage, wie wirksam und fair die Reform zur Einführung einer globalen Mindeststeuer sein wird, hängt stark von ihrer weltweiten Umsetzung ab. Um eine ordnungsgemäße Durchsetzung der Vorschriften dieser Richtlinie zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten angemessene Sanktionen verhängen, insbesondere gegen Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zur Einreichung einer Ergänzungssteuer-Erklärung und zur Zahlung ihres Anteils an der Ergänzungssteuer nicht nachkommen. Bei der Festlegung dieser Sanktionen sollten die Mitgliedstaaten insbesondere beachten, dass sie dem Risiko, dass eine multinationale Unternehmensgruppe nicht die für die Anwendung der UTPR erforderlichen Angaben erteilt, entgegenwirken müssen. Um dieser Gefahr vorzubeugen, sollten die Mitgliedstaaten abschreckende Sanktionen festlegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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