zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union
MINDESTSTEUER · 93 Normen
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Anwendungsbereich
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Standort einer Geschäftseinheit
- Art. 5Oberste Muttergesellschaft in der Union
- Art. 6Zwischengeschaltete Muttergesellschaft in der Union
- Art. 7In der Union gelegene und von einer ausgenommenen obersten Muttergesellschaft gehaltene zwischengeschaltete Muttergesellschaft
- Art. 8In Teileigentum stehende Muttergesellschaft in der Union
- Art. 9Zurechnung der Ergänzungssteuer im Rahmen der PES
- Art. 10Ausgleichsmechanismus für die PES
- Art. 11Optionale Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuer
- Art. 12Anwendung einer SES in der multinationalen Unternehmensgruppe
- Art. 13Anwendung der SES im Steuerhoheitsgebiet einer obersten Muttergesellschaft
- Art. 14Berechnung und Zurechnung des SES-Ergänzungssteuerbetrags
- Art. 15Bestimmung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste
- Art. 16Anpassungen zur Bestimmung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste
- Art. 17Freistellung von Erträgen aus dem internationalen Seeverkehr
- Art. 18Zurechnung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste zu einem Stammhaus und einer Betriebsstätte
- Art. 19Zurechnung und Berechnung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste einer transparenten Gesellschaft
- Art. 20Erfasste Steuern
- Art. 21Angepasste erfasste Steuern
- Art. 22Gesamtbetrag der Anpassung der latenten Steuern
- Art. 23Option bezüglich maßgeblicher Verluste
- Art. 24Besondere Zurechnung von erfassten Steuern nach bestimmten Arten von Geschäftseinheiten
- Art. 25Anpassungen und Steuersatzänderungen nach Einreichung der Ergänzungssteuer-Erklärung
- Art. 26Bestimmung des effektiven Steuersatzes
- Art. 27Berechnung der Ergänzungssteuer
- Art. 28Substanzbasierte Freistellung von Gewinnen
- Art. 29Zusätzliche Ergänzungssteuer
- Art. 30De-minimis-Ausnahme
- Art. 31In Minderheitseigentum stehende Geschäftseinheiten
- Art. 32Safe Harbour
- Art. 33Anwendung des Schwellenwerts für konsolidierte Umsatzerlöse auf Zusammenschlüsse und Spaltungen von Gruppen
- Art. 34Aus- und Beitritt von Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe oder einer großen inländischen Gruppe
- Art. 35Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
- Art. 36Joint Ventures
- Art. 37Multinationale Unternehmensgruppen mit mehreren Muttergesellschaften
- Art. 38Oberste Muttergesellschaft in Form einer transparenten Gesellschaft
- Art. 39Einer Regelung für abzugsfähige Dividenden unterliegende oberste Muttergesellschaft
- Art. 40Anerkannte Ausschüttungssteuersysteme
- Art. 41Bestimmung des effektiven Steuersatzes und der Ergänzungssteuer einer Investmentgesellschaft
- Art. 42Optionale Behandlung einer Investmentgesellschaft als volltransparente Gesellschaft
- Art. 43Optionale Anwendung einer Methode für steuerpflichtige Ausschüttungen
- Art. 44Erklärungspflichten
- Art. 45Optionen
- Art. 46Sanktionen
- Art. 47Steuerliche Behandlung von latenten Steueransprüchen, latenten Steuerschulden und übertragenen Vermögenswerten beim Übergang
- Art. 48Übergangsweise Erleichterungen bei der substanzbasierten Freistellung von Gewinnen
- Art. 49Befreiung multinationaler Unternehmensgruppen und großer inländischer Gruppen von der PES und der SES in der Anfangsphase
- Art. 50Entscheidung für einen Aufschub der Anwendung der PES und SES
- Art. 51Übergangsweise Erleichterungen bei den Erklärungspflichten
- Art. 52Bewertung der Gleichwertigkeit
- Art. 53Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 54Unterrichtung des Europäischen Parlaments
- Art. 55Bilaterale Abkommen über vereinfachte Meldepflichten
- Art. 56Umsetzung
- Art. 57Durch die Kommission vorzunehmende Überprüfung der Umsetzung von Säule 1
- Art. 58Inkrafttreten
- Art. 59Adressaten
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