ErwGr. 32

MINDESTSTEUER · zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union

Der Rat sollte vor Ende jedes Halbjahres ab dem 1. Juli 2022 die Lage in Bezug auf die Umsetzung von Säule 1 der Erklärung des inklusiven Rahmens gegen BEPS von OECD und G20 vom Oktober 2021 bewerten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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