ErwGr. 4

MINDESTSTEUER · zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union

In einer Union mit eng verflochtenen Volkswirtschaften ist es von maßgeblicher Bedeutung, dass die Reform zur Einführung einer globalen Mindeststeuer auf eine hinreichend kohärente und koordinierte Weise umgesetzt wird. Angesichts des Umfangs, der Detailliertheit und der technischen Einzelheiten dieser neuen internationalen Steuervorschriften kann nur ein gemeinsamer Unionsrahmen eine Fragmentierung des Binnenmarkts bei deren Umsetzung verhindern. Zudem würde ein gemeinsamer Unionsrahmen, der mit den durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union garantierten Grundfreiheiten vereinbar ist, den Steuerpflichtigen Rechtssicherheit bei der Umsetzung dieser Vorschriften bieten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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