Art. 130

MWST_RL · über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

Die Slowakei darf einen ermäßigten Satz von nicht weniger als 5 % auf folgende Umsätze beibehalten:
a)Bauleistungen für Wohngebäude in einem nicht sozialpolitischen Kontext, ausgenommen Baumaterial, bis zum 31. Dezember 2007;
b)Lieferung von Heizenergie für Heizzwecke und Warmwasserbereitung an Privathaushalte und Kleinunternehmer, die nicht für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, ausgenommen Rohstoffe für die Erzeugung von Heizenergie, bis zum 31. Dezember 2008.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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