ErwGr. 21

MWST_RL · über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

Bei der Vermietung von Beförderungsmitteln sollte diese allgemeine Regel jedoch aus Kontrollgründen strikt angewandt werden und somit als Ort der Dienstleistung der Ort anzusehen sein, an dem der Dienstleistungserbringer ansässig ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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Kann ich ErwGr. 21 MWST_RL direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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