ErwGr. 24

MWST_RL · über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

Die Begriffe „Steuertatbestand“ und „Steueranspruch“ sollten harmonisiert werden, damit die Anwendung und die späteren Änderungen des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems in allen Mitgliedstaaten zum gleichen Zeitpunkt wirksam werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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