ErwGr. 123

NIS2 · über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie)

Die Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben durch die zuständigen Behörden sollte die Geschäftstätigkeit der betreffenden Einrichtung nicht unnötig behindern. Wenn die zuständigen Behörden ihre Aufsichtsaufgaben in Bezug auf wesentliche Einrichtungen wahrnehmen, einschließlich der Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen und der externen Aufsicht, der Untersuchung von Verstößen gegen diese Richtlinie, der Durchführung von Sicherheitsaudits oder Sicherheitsscans, sollten sie die Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der betreffenden Einrichtung so gering wie möglich halten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 123 NIS2 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 123 NIS2 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.