ErwGr. 21

NIS2 · über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie)

Die Kommission könnte Leitlinien herausgeben, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Bestimmungen dieser Richtlinie über den Anwendungsbereich und bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit der im Rahmen dieser Richtlinie zu treffenden Maßnahmen zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf Einrichtungen mit komplexen Geschäftsmodellen oder Betriebsumgebungen, wobei eine Einrichtung gleichzeitig die Kriterien für wesentliche und für wichtige Einrichtungen erfüllen kann oder gleichzeitig Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, und andere Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, ausführen kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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