ErwGr. 16

P2B · zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten

Damit gewerblichen Nutzern ausreichend klar ist, wo und an wen ihre Waren oder Dienstleistungen vermarktet werden, sollten die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten transparent gegenüber ihren gewerblichen Nutzern auftreten, was zusätzliche Vertriebskanäle und etwaige Partnerprogramme betrifft, die sie unter Umständen für die Vermarktung der besagten Waren oder Dienstleistungen nutzen. Zusätzliche Kanäle und Partnerprogramme sollten technologieneutral verstanden werden, können aber unter anderem andere Websites, Softwareanwendungen oder sonstige Vermittlungsdienste umfassen, die zur Vermarktung der vom gewerblichen Nutzer angebotenen Waren und Dienstleistungen verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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