ErwGr. 34

P2B · zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten

Für die gewerblichen Nutzer ist es gleichermaßen wichtig, zu verstehen, ob der Anbieter Daten an Dritte weitergibt, die bei der Nutzung des Vermittlungsdienstes durch die gewerblichen Nutzer generiert werden. Die gewerblichen Nutzer sollten insbesondere auf die Weitergabe von Daten an Dritte aufmerksam gemacht werden, die zu Zwecken erfolgt, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Online-Vermittlungsdienste nicht erforderlich sind, etwa wenn der Anbieter die Daten aus geschäftlichen Erwägungen zu Geld macht. Damit die gewerblichen Nutzer ihr Mitspracherecht hinsichtlich einer solchen Datenweitergabe uneingeschränkt wahrnehmen können, sollten die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten auch ausdrücklich die Möglichkeiten für eine Ablehnung der Datenweitergabe erläutern, sofern diese im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehungen zu den gewerblichen Nutzern bestehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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Kann ich ErwGr. 34 P2B direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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