ErwGr. 35

P2B · zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten

Diese Anforderungen sind nicht als Pflicht für die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten zu verstehen, ihren gewerblichen Nutzern personenbezogene oder nicht personenbezogene Daten entweder mitzuteilen oder darauf zu verzichten. Transparenzmaßnahmen könnten jedoch zu einem verstärkten Austausch von Daten beitragen und als Hauptquelle für Innovation und Wachstum das Ziel der Schaffung eines gemeinsamen europäischen Datenraums stärken. Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte mit dem Rechtsrahmen der Union für den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und für die Achtung der Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (6), der Richtlinie (EU) 2016/680 (7) und der Richtlinie 2002/58/EG (8) des Europäischen Parlaments und des Rates, in Einklang stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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