ErwGr. 39

P2B · zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten

Der Gebrauch des Wortes „intern“ sollte nicht dahingehend verstanden werden, dass ein internes Beschwerdemanagementsystem nicht an einen externen Dienstleister oder eine andere Unternehmensform ausgelagert werden darf, solange ein solcher Anbieter oder eine solche andere Unternehmensstruktur über die volle Befugnis und Möglichkeit verfügt, dafür zu sorgen, dass das interne Beschwerdemanagementsystem die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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Kann ich ErwGr. 39 P2B direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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